Mietwagen

Schön, im Urlaub mobil zu sein

Wer im Urlaub mobil sein will, aber nicht mit dem eigenen PKW oder dem Motorrad anreisen möchte, greift häufig auf einen Mietwagen zurück. Auch, wer mit Familien und Motorrad in den Urlaub will, kann mit einem Mietwagen gut beraten sein, wenn dieser über eine Anhängerkupplung verfügt und das Motorrad so auf einem Anhänger mitgeführt werden kann. Meist läuft die Übergabe des Mietwagens genauso reibungslos, wie der restliche Urlaub. Bei der Rückgabe des Mietwagens, hat so mancher Urlauber dann jedoch schon einmal eine böse Überraschung erlebt. Worauf beim Mieten eines Wagens im Ausland zu achten ist, verrät der folgende Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis:

  • 1. Nach welchen Kriterien lassen sich Angebote vergleichen?
  • 2. Wie verhält es sich mit der Versicherung?
  • 3. Das Kleingedruckte beachten
  • 4. Führerschein und Kreditkarte einpacken
  • 5. Den Zustand des Fahrzeuges schriftlich festhalten
  • 6. Sich über landesspezifische Besonderheiten informieren
  • 7. Was, wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann?

1. Nach welchen Kriterien lassen sich Angebote vergleichen?

Zuerst einmal muss der passende Anbieter für den Mietwagen ermittelt werden. Das geht am schnellsten über das Internet und besonders einfach über sogenannte Vergleichsportale, auf denen mit Hilfe einiger Eingaben individuell nach den passenden Anbietern gefiltert wird. Das Magazin WISO des ZDF gibt hierzu hilfreiche Tipps. Das Augenmerk sollte zuerst darauf liegen, wieviel ein Mietwagen einer bestimmten Größe für eine bestimmte Zeit kostet. Auch die Versicherungsleistungen sollten mitberücksichtigt werden, genauso wie bestimmte Extras, die der Vermieter anbietet. Wer beispielsweise sein Motorrad mitführen möchte, sollte vorher abklären, inwieweit dies möglich ist. Angebote mit einer festen Kilometerpauschale können schnell zur Kostenfalle werden. Es ist meist ratsamer, sich für ein Angebot zu entscheiden, bei dem alle Kilometer inklusive sind. Große Anbieter, die europaweit agieren, wie zum Beispiel http://www.europcar.de/, bieten zudem oft Spezialangebote, zum Beispiel für Studenten.

2. Wie verhält es sich mit der Versicherung?

Crash

Eine Vollkaskoversicherung ist immer ratsam.

Im Mietpreis enthalten ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Verursacht der Nutzer des Wagens einen Schaden, springt diese ein. Zu beachten ist jedoch, dass die gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung in einigen Ländern sehr niedrig sind. Decken die eigene Kfz-Versicherung oder der Kfz-Schutzbrief weitergehende Leistungen bei Mietwagen nicht mit ab, ist es in solch einem Fall ratsam, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Immer ratsam, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Doch auch diese sollte im Vorfeld genau geprüft werden. So sind beispielsweise Schäden an Reifen oder Unterboden oft nicht in der Versicherung enthalten. Wird eine Zusatzversicherung gebucht, sollten Kunden drauf achten, dass diese im Mietvertrag enthalten ist.

3. Das Kleingedruckte beachten

Allgemein sollte der Vertrag vor Vertragsabschluss penibel gelesen werden. Es ist zudem ratsam, immer einen Vertrag in Papierform anzufordern. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen. Vor allem Freikilometer und Zweitfahrer sind Punkte, auf die der Mieter achten sollte. Meist werden zusätzliche Kosten fällig, wenn eine weitere Person den Mietwagen fahren soll. Wie schon erwähnt, ist es ratsam sich für eine Version ohne Kilometerbegrenzung zu entscheiden. Lediglich, wenn die zu fahrende Strecke genau feststeht, kann eine Kilometerbegrenzung die bessere Wahl sein.

4. Führerschein und Kreditkarte einpacken

Das Fahrzeug wird nur ausgehändigt, wenn Führerschein und Kreditkarte vorgelegt werden. Nur so kann der Vermieter sichergehen, dass der Mieter auch wirklich fahrberechtigt ist. Die Kreditkarte wird häufig für die Kaution gebraucht. Es ist also sinnvoll, die Unterlagen vor der Abreise noch einmal gründlich zu checken.

5. Den Zustand des Fahrzeuges schriftlich festhalten

Bei der Abholung des Mietwagens wird ein Übernahmeprotokoll erstellt. Mieter sollten sich das Auto genau ansehen und etwaige Schäden auf jeden Fall im Übernahmeprotokoll vermerken lassen. Empfehlenswert ist zudem, dass auch bei der Rückgabe des Mietwagens eine Überprüfung des Fahrzeugzustandes stattfinden sollte. Dabei sollte ein Mitarbeiter der Autovermietung anwesend sein. Ebenso wichtig ist, dass auch für die Rückgabe des Mietwagens ein Protokoll erstellt wird. So kann der Vermieter etwaige Schäden, die erst später entdeckt werden, nicht mehr geltend machen. Oft findet die Rückgabe des Mietwagens jedoch außerhalb er Öffnungszeiten statt und es wird lediglich der Schlüssle in den Briefkasten der Vermietungsfirma gelegt. In so einem Fall sollte der Mieter einen Zeugen dabeihaben, der die Mängelfreiheit des Mietwagens bestätigen kann. Ist jemand alleine unterwegs, ist es zumindest hilfreich, wenn am Abstellort des Mietwagens noch einige Fotos geschossen werden. Diese werden jedoch im Zweifelsfall vor Gericht nicht immer anerkannt.
Ein Punkt, der häufig zum Ärgernis wird, ist der Tank. Wird der Mietwagen vollgetankt an den Mieter übergeben, sollte dieser ihn auch vollgetankt an den Vermieter zurückgeben. Nur, wenn das Benzin im Preis inklusive ist oder die Autovermietung die vollgetankte Rückgabe nicht verlangt, sollte darauf verzichtet werden, den Wagen nach der Nutzung vollzutanken.

6. Sich über landesspezifische Besonderheiten informieren

Ausland

Unwissenheit schützt vor Straße nicht – Deshalb im Vorfeld immer über landesspezifische Regeln informieren

Andere Länder, andere Sitten. Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich vorher über die Eigenheiten der dort geltenden Verkehrsvorschriften informieren. Anbei einige Vorgaben für ausgewählte Länder:

  • In Albanien gilt die Promillegrenze von 0,0
  • In Slowenien müssen Ersatzglühbirnen mitgeführt werden
  • In Bosnien-Herzegowina dürfen Personen unter 23, die ihren Führerschein weniger al ein Jahr besitzen, zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens nicht Autofahren.
  • In Dänemark ist das Abblendlicht am Tag obligatorisch
  • In der Türkei muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden

7. Was, wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann?

Sollte der Urlaub doch nicht angetreten werden können, bieten viele Vermieter an, die Buchung, mit ein wenig Vorlaufzeit versteht sich, kostenlos zu stornieren. Es ist trotzdem ratsam, sich vor der Anmietung genau über das geltende Widerrufsrecht zu informieren.

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