Kieler Rollermarkt in Kiel



Händler: Kieler Rollermarkt
Marken: Gilera, Aprilia

Kieler Rollermarkt
Keine Beschreibung


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Bewertung Kieler Rollermarkt

0.92

Beratung

0.83

Preis

0.63

Kompetenz

0.56

Service

0.65

Örtlichkeit

0.94

Internet


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1 Bewertungen
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Kontakt Kieler Rollermarkt

Kieler Rollermarkt
Steekberg 5
24107 Kiel

Telefon: 0431-3803320
Telefax: 0431-3803340

http://www.rollerservice.de

24107 Kiel, Steekberg 5

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25.08.2025 um 05:25 Uhr
0.75 / 5
Ich habe beim Kieler Rollermarkt im Juli 2023 einen Motorroller als Neufahrzeug gekauft. Erst später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug laut FIN bereits über zwei Jahre alt war. Nach der Rechtsprechung des BGH (VIII ZR 227/02) darf ein Fahrzeug nur dann als Neu verkauft werden, wenn es höchstens 12 Monate alt ist. Diese Regel wurde auch ausdrücklich auf Motorräder übertragen (OLG Hamm, 28 U 232/16).

Für mich bedeutet das: Der Roller hätte so nicht als „neu“ verkauft werden dürfen. Ich habe deshalb die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt.

Bei meinen Recherchen habe ich außerdem festgestellt, dass schon 2014 ein anderer Kunde öffentlich dieselben Probleme mit diesem Händler geschildert hat: Dort wurde ebenfalls ein angebliches Neufahrzeug verkauft, das schon über 18 Monate alt war. Für mich entsteht dadurch der Eindruck, dass es sich hier nicht um ein einmaliges Versehen handelt, sondern eher um ein wiederkehrendes Muster.

Ob dieses Vorgehen nur fahrlässig oder bewusst geschieht, muss ein Gericht klären. Für mich als Käufer war es jedenfalls eine sehr negative Erfahrung, und ich kann nur jedem raten, beim Kauf auf das Herstellungsdatum in der FIN (10. Stelle) zu achten.

Besonders wichtig:

Käufer, die ein solches Fahrzeug später weiterverkaufen, laufen selbst Gefahr, in rechtliche Probleme zu geraten.
Wenn der nächste Käufer herausfindet, dass das Fahrzeug tatsächlich viel älter ist als angenommen, kann er den Verkäufer – also den Vorbesitzer – verklagen. Selbst wenn dieser nichts von der FIN-Regelung wusste, trägt er das Risiko.

Das zeigt: Nicht nur beim Erstkauf, sondern auch beim Wiederverkauf ist Vorsicht geboten. Wer hier unbewusst ein überaltertes Fahrzeug weitergibt, kann am Ende selbst für die Folgen haftbar gemacht werden.

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