Rechtliche Aspekte bei Videos

„Sobald Sie Ihre Motorradvideos veröffentlichen, ist es wichtig, sich über eine einige rechtlichen Aspekte Gedanken zu machen.“

Verwendung von Markennamen
Marken (Brand) sind schutzwürdige Güter!

Vermeiden Sie es, Ihre Videos mit Markennamen oder Logos zu versehen, ohne die Zustimmung des jeweiligen Markeninhabers eingeholt zu haben. Alles was dazu geneigt ist, Ihr Video mit dem Markeninhaber in Verbindung zu bringen unterliegt der Zustimmung des Markeninhabers.

Markeninhaber können die Anbringung eines entsprechenden Hinweises, die Entfernung, Unterlassungs- und Schadensansprüche geltend machen.

Für Ihre eigene Rechtssicherheit sollte die Genehmigung des Markeninhabers immer schriftlich vorliegen.


Verwendung von Musikstücken
Es ist beliebt und üblich, dass eigene Videofilme mit fremder Musik "unterlegt" werden. Liegt hierfür keine Genehmigung des Rechteinhabers vor, kann dies rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Folgende Punkte sollten beachtet werden:
  • Die Verwendung eines Musikwerkes in Verbindung mit einer Multimedia-Produktion muss immer vom Rechteinhaber genehmigt werden. Dies gilt auch für auszugsweise Nutzung eines Werkes.
  • Wenn eine bestehende Aufnahme eines kommerziellen Tonträgers verwendet werden soll, ist die Zustimmung des/der Rechteinhaber(s) des Tonträgers erforderlich, um die Leistungsschutzrechte zu erlangen.
  • Um die erforderlichen Rechte für die Nutzung eines Musikwerkes einzuholen und abzugelten, ist es erforderlich, die geplante Produktion unter Nachweis über die Einholung der Herstellungs- und Leistungsschutzrechte vor ihrer Nutzung bei der GEMA anzumelden. Die GEMA ist in Deutschland zentraler Ansprechpartner für kostenpflichtige Vergütungen von Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, sowie Online-Vervielfältigungs- und Online-Aufführungsrechten.
  • Auch hier gilt: Wenn möglich alle Genehmigungen schriftlich einholen.


Verwendung von Videos / Bildern
Oft werden Videofilme mit Passagen aus nichteigenen Videos/Bilder zusammengeschnitten. Hier ist unbedingt das Urheberrecht zu beachten!

Dieses Recht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen.

Dem Urheber steht das Recht der Verwertung seines Werkes zu, dieses beinhaltet die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die öffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung des Werkes. Er darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen.

Für eine Veröffentlichung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Verwendung von Musikstücken.


Persönlichkeitsrechte
Immer dann, wenn auf Ihren Videos deutlich Personen oder Gegenstände abgebildet werden, die eindeutige Rückschlüsse auf Personen zulassen (Kfz-Kennzeichen), ist eine Freigabe zur Veröffentlichung dieser Person einzuholen.

Hier greift das Selbstbestimmungsrecht über die Darstellung des eigenen Bildes.

Dies gilt nicht für Bilder von Personen, die aufgrund Ihres Berufsstandes die Öffentlichkeit "suchen" (Politiker, Filmstars, Musiker, Sportler). Hier ist zu beachten dass die Privatsphäre nicht verletzt wird.


Hinweis
Diese Angaben erheben weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch ersetzen sie eine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.