Gerade jetzt, wo sich die Sonne immer häufiger blicken lässt und der Sommer endlich vor der Tür steht, möchte jeder natürlich gerne viel mehr Zeit im Freien verbringen. Das fängt beim gemütlichen Sitzen zu Feierabend im Garten an, geht über das Eis essen im Freien und endet bei einer kühlen Sommerbrise, die durch die Scheibe des Autos ins Wageninnere kommt. Doch gerade im Auto wird es im Sommer schon mal ordentlich heiß, viel schöner ist es da, sich direkt den Fahrtwind um die Ohren pusten zu lassen – auf einem Motorrad.

Motorrad fahren, das steht für viele für Freiheit, für ein ganz besonderes Lebensgefühl. Einfach mal auf das Bike schwingen und ohne bestimmtes Ziel die Landstraße herunter fahren. Sicherlich ist das ein Traum für viele, doch bestimmt auch kein allzu günstiger Traum. Wie bei einem Auto auch kostet so ein Motorrad Geld. Da wären einerseits die Anschaffungskosten, die je nach Modell einen Neuwagen schon übertreffen können. Dann kommen mögliche Reparaturen hinzu und bei manchen auch das Tuning. Und nicht zu vergessen: die Steuern.

Die Kraftfahrzeugsteuer

Egal ob Auto oder Motorrad: Für beides muss die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden. Diese kann pauschal nicht benannt werden, kommt es doch auf den Hubraum des Motorrads an.

Die Kraftfahrzeugsteuer hängt vom jeweiligen Modell ab.

Die Kraftfahrzeugsteuer hängt vom jeweiligen Modell ab.

Angefangen bei 36,80€ für 500 ccm bis hin zu 95,68€ für 1300 ccm. Zumindest steuerlich ist das Motorrad fahren also eigentlich gar kein so teures Hobby, jedoch freut sich jeder, wenn er oder sie auch an diesem Punkt ein paar Euro sparen kann und die Kraftfahrzeugsteuer sowie die allgemeinen Kosten für ein Motorrad steuerlich wieder herein holen können.

Seit dem Jahr 1955 gilt dieser Steuersatz in Deutschland übrigens unverändert, also existieren auch keine Unterschiede bei dem Abgasverhalten, was für viele ältere Modelle natürlich ein großer Vorteil ist. Allerdings kommt auch auf die Motorradfahrer bald eine Änderung in diesem Punkt hinzu: Ab Juli 2014 wird die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig sein und eine steuerliche Änderung bezüglich des Emissionsverhaltens bei Motorrädern könnte schon bald möglich sein, wird bei neu zugelassenen Motorrädern doch mittlerweile schon das Emissionsverhalten in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesen.

Steuern sparen für jedermann

Auch bei der Kraftfahrzeugsteuer kann gespart werden, selbst wenn sich an die oben genannten Berechnungen gehalten werden muss. Dies ist sogar für jeden möglich, ob er sein Fahrzeug dienstlich nutzt oder nicht: In Form von Saisonkennzeichen nämlich. In der Regel steht das Motorrad in den Wintermonaten nur in der Garage und wird gar nicht benutzt. Dennoch werden Steuern erhoben. Das muss nicht sein, wird das Motorrad nämlich nur in einer bestimmten Zeitspanne zugelassen (üblicherweise April bis Oktober), wird die Kfz-Steuer nur noch anteilig erhoben. Dabei werden dann nicht nur Steuern, sondern auch Versicherungsbeiträge gespart. Selbstverständlich sollte das Motorrad dann aber auch in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden.

Geld sparen durch Steuerabsetzung

Dienstfahrzeuge können natürlich steuerlich abgesetzt werden.

Dienstfahrzeuge können natürlich steuerlich abgesetzt werden.

Wird ein Fahrzeug geschäftlich genutzt, kann ein Teil von den Steuern abgesetzt werden. Dies gilt nicht nur für das Auto, sondern natürlich auch für das Motorrad. Denn jedem steht es selbstverständlich frei, das Mittel, mit dem er oder sie zur Arbeit kommt, selbst zu wählen. Ist einem das Motorrad also lieber als das Auto, kann auch das Motorrad von der Steuer abgesetzt werden. Wird dieses tatsächlich nur zu beruflichen Zwecken genutzt, ist das sowieso kein Problem. Wird es allerdings auch zu privaten Zwecken genutzt, müssen dafür natürlich auch Steuern bezahlt werden und zwar ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat (Ein-Prozent-Regel), das Motorrad müsste aber tatsächlich zu 50% zu dienstlichen Zwecken genutzt werden. Wie genau sich die zu zahlenden Steuern am besten berechnen lassen, ist sehr gut mit der Software von Lexware zu ermitteln.

Berufliche Nutzung des Motorrads

Das Motorrad auch zu beruflichen Zwecken zu nutzen, hat natürlich viele Vorteile, so können diverse Ausgaben teilweise von der Steuer abgesetzt werden:

  • Benzin
    Das Benzin, das für berufliche Zwecke (auch die Anfahrt zum Arbeitsplatz) gebraucht wird. Das Benzin, das privat verfahren wird natürlich nicht.
  • Reifen
    Reifen nutzen sich mit der Zeit ab und müssen erneuert werden, dies kann steuerlich geltend gemacht werden.
  • Abschreibung
    Auch die Abschreibung des Motorrads ist möglich, was auf Dauer je nach Fahrzeug sehr sinnvoll sein kann.

Für diejenigen, die selbst ein Gewerbe betreiben, ist es natürlich deutlich einfacher, das Motorrad von der Steuer abzusetzen. Doch auch als Angestellter ist es nicht unmöglich, dank Pendlerpauschale. Der Arbeitsweg kann nämlich als Werbungskosten steuerrechtlich geltend gemacht werden, allerdings darf dann nicht der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrt tragen, denn dann darf der Motorradfahrer diese Kosten natürlich nicht steuerrechtlich geltend machen.

Bildnachweis:
Abbildung 1: Commons.wikimedia.org © Romain9247 (CC BY-SA 3.0)
Abbildung 2: Commons.wikimedia.org © Jivee Blau (CC BY-SA 3.0)

Artikel von Stefan Englert

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Eine Antwort auf Das Motorrad von den Steuern absetzen

  1. Gheorghe

    Hallo. In diesen zeiten ist man verpflichtet einen Motorrad anzug, helm,protektoren etc. zu kaufen. Kann man das bei dem steuer absetzen?

    Vielen Dank!

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