Marc Marquez - © Gold and Goose /  Motorsport Images

© Gold and Goose / Motorsport Images – Der Fall seiner Strafe wird vor dem FIM-Berufungsgericht verhandelt werden

(Motorsport-Total.com) – Nächstes Kapitel bezüglich der Strafe von Marc Marquez für den Unfall beim Grand Prix von Portugal.

Am Donnerstag gab es eine Entscheidung der FIM-Kommissare, die für Einsprüche zuständig sind. Sie haben keine Entscheidung getroffen, sondern den Sachverhalt an das „MotoGP Court of Appeal“ (FIM-Berufungsgericht) weitergeleitet.

Doch der Reihe nach. Am 29. März legten Marc Marquez und das Honda-Team (Alberto Puig) einen schriftlichen Einspruch bei den FIM-Kommissaren, die für Einsprüche zuständig sind, ein. Dafür musste laut Reglement auch ein Betrag von 1.320 Euro bezahlt werden.

Der Einspruch wurde gegen die Entscheidung der FIM-Kommissare Freddie Spencer, Andres Somolinos und Tamara Matko vom 28. März eingelegt. In dieser präzisierten die Kommissare das Urteil vom 26. März.

Alsodass Marquez die zwei Long-Lap-Strafen nicht „beim Grand Prix von Argentinien“ absolvieren muss, sondern „bei seinem nächsten Rennen“. Honda ist der Ansicht, dass die finale Entscheidung vom 26. März laut Reglement nicht revidiert werden kann.

Somit landete der Sachverhalt im nächsten Schritt bei den FIM-Kommissaren, die für Einsprüche zuständig sind. Dieses Gremium besteht aus Paul King und Armando Marques. Letzterer wurde vom portugiesischen Motorradverband für das Portimao-Wochenende nominiert.

Diese beiden FIM-Kommissare trafen nun folgende Entscheidung: „In Anbetracht der Umstände des Falles und der rechtlichen Fragen, die von Marc Marquez und dem Honda-Team in der eingereichten Berufung vorgebracht wurden, wird der Fall an die FIM verwiesen.“

„Der Fall wird an das MotoGP-Berufungsgericht verwiesen, damit dort eine angemessene Lösung des Falles gefunden wird.“ King und Marques berufen sich dabei auf Artikel 3.3.3.2 des MotoGP-Reglements.

Der juristische Direktor der FIM ernennt die Richter, die das internationale Berufungsgericht besetzen. Wann diese Verhandlung stattfinden wird, ist derzeit nicht bekannt. Im Reglement heißt es dazu, dass eine Entscheidung „nicht später“ als vier Wochen nach dem Einspruch getroffen werden darf.

Text von Gerald Dirnbeck

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