Marc Marquez - © Gold and Goose / Motorsport Images

© Gold and Goose / Motorsport Images – Marc Marquez braucht bei seinem nächsten Rennen keine Strafe fahren

(Motorsport-Total.com) – Wenige Tage vor dem Grand Prix von Frankreich hat das FIM-Berufungsgericht ein Urteil im Fall Marc Marquez gefällt.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Marc Marquez bei seiner nächsten Rennteilnahme keine Strafe absolvieren muss. Im Prinzip gilt die Strafe als absolviert, weil er beim Grand Prix von Argentinien nicht angetreten ist.

Die Vorgeschichte ist bekannt. Für den Unfall beim Grand Prix von Portugal (26. März) mit Miguel Oliveira (RNF-Aprilia) erhielt Marquez zwei Long-Lap-Strafen. In dem Urteil der FIM-Rennkommissare hieß es wortwörtlich, dass er die Strafe „beim Grand Prix von Argentinien“ absolvieren muss.

Als bekannt wurde, dass Marquez verletzungsbedingt in Südamerika fehlen würde, verschickten die Rennkommissare (am 28. März) eine Klarstellung, dass gemeint sei, er muss die Strafe bei „seinem nächsten Rennen“ antreten.

Honda legte dagegen (am 29. März) Protest ein, weil diese Klarstellung ihrer Ansicht nach nicht dem Reglement entsprach. Am 30. März gab es dann ein weiteres Dokument der FIM-Rennkommissare.

Darin schrieben sie, dass ein Fahrer eine Strafe beim nächsten Event, an dem er teilnimmt, absolvieren muss. Wenn aber ein Fahrer beim folgenden Rennen im Kalender aus Verletzungsgründen oder Krankheit fehlt, dann gilt die Strafe als absolviert.

In diesem Fall wird die Strafe nicht auf seine nächste Teilnahme verschoben. Allerdings ist dieses Dokument vor dem 30. März, also vor der ursprünglichen Strafe und dem Honda-Einspruch, nicht bekannt gewesen. Im Reglement steht diesbezüglich auch nichts geschrieben.

Der Fall ging an die FIM-Kommissare für Einsprüche, die ihn schließlich an das FIM-Berufungsgericht weiterleiteten. Schließlich einigten sich die beteiligten Parteien darauf, dass keine Anhörung notwendig sei.

Interessant ist Punkt 34 im Abschlussbericht. Darin heißt es, dass die Berufungsrichter die Intention der Rennkommissare, dass ein Fahrer seine Strafe bei seiner nächsten Rennteilnahme absolvieren muss, „sympathisch“ finden, aber die rechtliche Grundlage muss respektiert werden.

Denn in Punkt 36 heißt es, dass die FIM-Kommissare am 26. März dem Fahrer mündlich mitgeteilt hatten, dass er die Strafe in Argentinien absolvieren muss. Auch die Formulierung des ursprünglichen Dokuments vom 26. März zeigt das klar und deutlich.

Deshalb kamen die Richter zu dem Urteil, dass das Dokument der Kommissare vom 28. März annulliert wird. Dieses Dokument, das zwei Tage nach dem Portugal-Grand-Prix versendet wurde, ist damit null und nichtig.

Das ursprüngliche Dokument vom 26. März gilt. Dem Einspruch von Honda wird damit praktisch recht gegeben.

Da Argentinien vorbei ist, muss Marquez bei seiner nächsten Rennteilnahme keine Strafe absolvieren.

Honda erhält den Betrag von 1.320 Euro, den das Team für den Einspruch hinterlegt hatte, zurück.

Ob Marquez am kommenden Wochenende beim Grand Prix von Frankreich sein Comeback gibt, will das Team am Mittwoch bekannt geben.

Text von Gerald Dirnbeck

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Eine Antwort auf FIM-Berufungsgericht stellt fest: Strafe von Marc Marquez gilt als absolviert

  1. Mario

    Ist mal wieder sehr schade, daß alle anderen „Mitstreiter“ in der MotoGP irgendwie alles aussitzen müssen. Nur das Heiligtum MM93 darf sich mal wieder über alles hinwegsetzen. Etwas mehr Gleichheit für alle wäre sehr wünschenswert.

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